
Der Halter eines Kraftfahrzeuges haftet nach § 7 StVG (Kraftfahrzeughaftung), wenn durch den Betrieb des Fahrzeugs ein Mensch zu Schaden kommt oder eine Sache beschädigt wird. Das selbe gilt für den Fahrer eines KFZ. Die Haftung ist nur ausgeschlossen, wenn der Halter oder Fahrer darlegen und beweis...
Gefunden auf
https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun
Keine exakte Übereinkunft gefunden.